Bei der Einführung von Systemen zur Meldung von Missständen müssen Unternehmen auf die Datensicherheit für Hinweisgeber achten Hinweisgebersysteme etablieren sich zunehmend als fester Bestandteil von Compliance-Systemen. Die bisher probeweise betriebene "Whistleblower-Hotline" bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) wurde zum Jahreswechsel gesetzlich verankert und wird damit zur Dauereinrichtung. Ein internetbasiertes System ermöglicht dabei die – auch anonyme – Anzeige von Straftaten in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Korruption. Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) betreibt bereits seit Anfang 2014 ein ähnliches Hinweisgebersystem, das Whistleblowern zur Aufdeckung von Verstößen gegen das Finanzaufsichtsrecht zur Verfügung steht. Während derartige externe Hinweisgebersysteme damit nachhaltig Fuß gefasst haben, existiert in Österreich keine...